Bernd Eckhardt: Sozialrechtliche Informationen
Gerne leiten wir Ihnen aktuelle Informationen vom 03.02.2022 rund um das Sozialrecht von Bernd Eckhardt weiter:
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<< Von: Bernd Eckhardt [mailto:bernd.eckhardt1@gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 3. Februar 2022 08:31
An: bernd.eckhardt1@gmx.de
Betreff: sozialrechtliche Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,
anbei schicke ich Ihnen die aktuelle Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT und mein Seminarprogramm Februar bis April 2022.
Thema der Februarausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist das »Kinderwohngeld« für Alleinerziehende (Seite 11 bis 22). Die Thematik wird hier anhand vieler Fallbeispiele und unterschiedlicher Fallkonstellationen dargestellt. Nach wie vor werden die Möglichkeiten des Kinderwohngelds bei der Schließung einer Bedarfslücke aufgrund nicht anerkannter Unterkunftsbedarfe unterschätzt. In dem Aufsatz zeige ich nicht nur die rechtlichen Zusammenhänge auf, sondern auch, wie praktisch mit Hilfe von zuverlässigen Wohngeldrechnern das Kinderwohngeld genau berechnet werden kann. Zusammen mit der von mir entwickelten Rechenhilfe (SGB II-Kinderzuschlag-Rechenhilfe) kann eine effektive Beratung von Leistungsberechtigten mit Kindern (nicht nur Alleinerziehende) erfolgen.
Das Thema »Kinderwohngeld – Lösung des Problems unangemessener Unterkunftsbedarfe für Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender« bildet den Auftakt einer Reihe von weiteren Aufsätzen, die sich mit der sozialrechtlichen Situation Alleinerziehender in den kommenden Ausgaben beschäftigen werden.
Das Wohngeldseminar (halbtags) am 15.2.2022 ist ausgebucht. Aufgrund der hohen Nachfrage wiederhole ich es am 8.3.2022 (9-12 Uhr) und nochmals am 7.4.2022 (9-12 Uhr)
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Eckhardt
Ludwig-Feuerbach-Straße 75
90489 Nürnberg
0911-2787032 (AB)
www.sozialrecht-justament.de
Die nächsten Seminare:
10.02.2022 Tagesseminar (9.00 bis 16.00 Uhr): »Recht prekär! Zu den prekären Sozialleistungsansprüchen neu zugewanderter EU-Bürger*innen«
15.02.2022 Halbtagesseminar nachmittags (13.00 bis 16.00 Uhr): »Aufhebungs-, Erstattungsbescheide und Bescheide zur Aufrechnungen im SGB II
21.02.2022 Tagesseminar (9.00 bis 16.00 Uhr): »Das SGB II in der Schuldner- und Insolvenzberatung« Existenzsicherung als Herausforderung der Schuldnerberatung, SGB II und Pfändungsschutz, neue P-Konto-Regelungen und das SGB II, Schulden beim Jobcenter, der Inkasso-Service Recklinghausen und seine Kompetenzen, SGB II-Schulden im Insolvenzverfahren. Das Seminar richtet sich nicht nur an Mitarbeiter*innen von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, sondern auch an andere Beratungsstellen, die verschuldete Menschen beraten.
23.02.2022 Tagesseminar (9.00 bis 16.00 Uhr): »Soziale Rechte wahren! Sozialrechtliches Verfahrensrecht für die Sozialberatung«
Die Fortbildung ist eine Einführung und Vertiefung in das sozialrechtliche Verfahrensrecht. Die Fortbildung eignet sich sowohl für Einsteiger*innen als auch für erfahrene Berater*innen.
07.03.2022 bis Modulare SGB II-Grundschulung flexibel buchbar
22.03.2022 Vier Halbtagesmodule (»Grundbegriffe und Grundprinzipien des SGB II«, »Die Antragsformulare«, »Die Bescheide und Berechnung der Leistung«; »Unterkunftsbedarfe«) bilden den Kern der SGB II-Grundschulung. Im Zeitraum vom 7.3.2022 bis 22.3.2022 biete ich jedes Modul zweimal an. Teilnehmende haben daher die Möglichkeit die Teilnahme flexibel zu gestalten.
So kann die Fortbildung an vier Vormittagen oder Nachmittagen, aber auch an zwei Tagen komplett absolviert werden. Alle Kombinationen sind möglich.
Zusätzlich finden noch vier kurze Meetings zur Fallbesprechung und Nachbereitung der Module an, deren Besuch nicht zwingend zum Verständnis des Seminars ist. Die verschiedenen Terminmöglichkeiten und mehr finden Sie auf Seite 5 in der beiliegenden Seminarübersicht
08.03.2022 Halbtagesseminar vormittags (9.00 bis 12.00 Uhr): Wohngeld kompakt. In diesem Seminar werden wichtige Themen zum Wohngeldrecht für die Sozialberatung dargestellt. (zuverlässige Wohngeldberechnung im Internet, Kinderwohngeld und seine Bedeutung bei den Unterkunftsbedarfen im SGB II, die Plausibilitätsprüfung, Mitwirkungspflichten, …).
24.03.2022 Halbtagesseminar vormittags (9.00 bis 12.00 Uhr): Berechnung der SGB II-Leistung und des Kinderzuschlags mit der Excel-Rechenhilfe (erhalten Teilnehmende zugeschickt). Was die Rechenhilfe kann und wie sie benutzt wird und die sozialrechtlichen Hintergründe.
31.03.2022 Tagesseminar (9.00 bis 16.00 Uhr): Ausgewählte Fragestellungen des SGB III zum Bezug von Arbeitslosengeld I (Leistungsvoraussetzungen, Nahtlosigkeitsregelung, …)
26.04.2022 Halbtagesseminar vormittags (9.00 bis 12.00 Uhr) »Einmalige Unterkunftsbedarfe im SGB II/SGB XII« Neben den laufenden Unterkunftsbedarfen gibt es einmalige Bedarfe der Unterkunft. Hierzu gehören Nachforderungen bei Betriebs- und Heizkosten, Umzugs- und Renovierungskosten, Doppelmieten, das Kautionsdarlehen, aber auch die Übernahme von Mietschulden. Das Kompaktseminar stellt die Rechtslage und Rechtsprechung zu diesen einmaligen Unterkunftsbedarfen dar. Aufgrund der ähnlichen Ausgestaltung des Rechts richtet sich das Kompaktseminar gleichermaßen an die SGB II und SGB XII-Beratung. Auf kleine Abweichungen in den jeweiligen Rechtskreisen wird hingewiesen.
28.04.2022 Tagesseminar (9.00 bis 16.00 Uhr): »Recht prekär! Zu den prekären Sozialleistungsansprüchen neu zugewanderter EU-Bürger*innen« >>