Informationen zur Ukraine-Hilfe von Ev. Landeskirche und Diakonie in Württemberg
Die wichtigsten Schritte bei der Aufnahme geflüchteter Menschen aus der Ukraine
1. Wohnangebote beim Landratsamt/Stadtverwaltung (Ausländerbehörde) anmelden.
Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche werden über das Jugendamt in Obhut genommen. Eine private Unterbringung ist aufgrund des besonderen Schutzbedarfs nicht vorgesehen.
Unterstützung der Schutzsuchenden bei:
2. Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde – Beantragung von Aufenthalt nach §24 AufenthG (Bescheinigung wird ausgestellt)
3. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
4. Eröffnung eines Bankkontos zum Bezug von Leistungen
5. Beantragung von Leistungen nach AsylbLG beim zuständigen Sozialamt
6. Aufklärung über Impfangebote – ggfs. Kontaktaufnahme mit Gesundheitsamt oder Arztpraxis (Impfstoffe Sputnik oder Sinovac in Deutschland nicht anerkannt).
Ruhe und Ankommen
7. Schutzsuchenden Orientierung geben – Supermärkte/Drogerie/Apotheke/Bank/Ärzte/Kleiderkammer/...
8. Schutzsuchende zur Ruhe kommen lassen
Weitere Schritte/Bedarfe
9. Für weitergehende Beratung Kontaktaufnahme mit den regionalen Kreisdiakonieverbänden und Diakonischen Bezirksstellen oder direkt an die Flüchtlings- und Migrationsdienste vor Ort (Migrationsberatung für Erwachsene, Jugendmigrationsdienste, Integrationsmanagement, Kirchlich-diakonische Flüchtlingsarbeit (z.B. Sprachkurse. Kinderbetreuung, Schule, Arbeitsaufnahme etc.)
Detaillierte Informationen zur aktuellen Rechtslage finden sich unter www.diakonie-wuerttemberg.de . Dort gibt es auch ein Infoblatt in ukrainischer Sprache
10. Erste Hinweise zu friedenspädagigischen Bildungsangeboten (PDF), weitere werden erarbeitet.
Sachspenden
Geldspenden gehen vor Sachspenden. Die Lager sind voll. Mehr Sachspenden sind nicht zu lagern und sinnvoll zu verteilen. Dies gilt auch für Sachspenden in die Krisengebiete. Die DiakonieKatastrophenhilfe kauft Lebensmittel, Hygieneartikel, Kleider und Plastikplanen für Unterkünfte auf lokalen und regionalen Märkten ein. Damit ist sichergestellt, dass die Hilfsgüter den genauen Bedarf treffen und den Verhältnissen im Land und den Gewohnheiten der Menschen entsprechen. Zudem sind die Kosten geringer und die regionale Wirtschaft wird gestärkt. Menschen auf der Flucht brauchen vor allem Geldmittel oder Gutscheine für Lebensmittel und Telefonkarten. Sie sollen unterwegs nach ihrem spezifischen und individuellen Bedarf einkaufen können. Damit wird auch ihre Würde geachtet.
Zu Hilfstransporten/Konvois gibt die Diakonie Katastrophenhilfe zu bedenken: Momentan ist es lebensgefährlich, in die Ukraine einzureisen. Die Situation an den Grenzen ist unübersichtlich. Es gibt nur eine begrenzte Zahl an Straßen, diese sind teilweise verstopft. Kleinere Transporte überfordern die Strukturen in den Zielgebieten (Koordination, Lagermöglichkeiten etc.). Hilfen dürfen sich nicht gegenseitgig blockieren.
Spendenkonten
Diakonie Katastrophenhilfe, Berlin
Evangelische Bank
IBAN: DE68 5206 0410 0000 5025 02
BIC: GENODEF1EK1
Stichwort: Ukraine Krise
Diakonie Württemberg
Verwendungszweck: Hoffnung für Osteuropa
IBAN: DE37 5206 0410 0000 4080 00
BIC: GENODEF1EK1
Hilfreiche Webseiten
https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/Informationen+zur+Ukraine
https://www.diakonie-wuerttemberg.de/hilfe-fuer-ukraine
https://www.elk-wue.de/helfen/spenden-macht-sinn
https://www.integrationsbeauftragte.de/ukraine
Zentrale Mailadresse bei Anfragen und Angeboten bei der Landeskirche
ukraine(at)elk-wue.de