24. November 2022 Gesundheit, Alter, PflegeAmbulant, Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Rechtsprechung

Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität ambulant werden geändert - Inkrafttreten zum 01.01.2023 angestrebt (ambulant)

Diakonie Deutschland hat über Folgendes informiert:

Der Qualitätsausschuss Pflege auf Bundesebene hat am 09.11.2022 beschlossen, die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung nach § 113 SGB XI ambulant (MUG ambulant) um die Kapitel „3.2.1.2 Elektronische Pflegedokumentation“ und „6 Maßnahmen in Krisensituationen“ zu ergänzen.  

Mit dem gefassten Beschluss wird eine Maßnahme der Konzertierten Aktion Pflege umgesetzt.

Die „Maßnahmen in Krisensituation“ sind bereits in MuG vollstationär, MuG Kurzzeitpflege und MuG Teilstationär verankert. Mit der Verankerung in der MUG ambulant ist der Gesetzesauftrag abgeschlossen. Die BAGFW hat auf Bundesebene zu den Umsetzungsfragen eine verbandsübergreifende Arbeitsgruppe Krisenkonzept eingerichtet.

Die Beschlüsse MuG ambulant werden nun an das Bundesministerium für Gesundheit BMG versandt. Nach Eingang der Nichtbeanstandung der Beschlüsse durch das BMG wird die Geschäftsstelle die Veröffentlichung im Bundesanzeiger und anschließend auf der Webseite des Qualitätsausschusses Pflege veranlassen.

Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger noch im Dezember 2022 und damit das Inkrafttreten der geänderten MuG ambulant zum 01.01.2023 wird angestrebt.