
Diakonische Profilbildung
Wir fördern diakonische Profilbildung in dem Bewusstsein, dass Diakonie Kirche ist.
Aktivitäten
Implementierung und Sichtbarmachung der diakonischen Profilelemente.
Die Profilelemente sind in den Einrichtungen und bei den Mitgliedern des Verbandes bekannt, verankert und öffentlich sichtbar.
Die sieben Profilelemente des Kirchen- und Diakoniebildes werden in den Gremien des Diakonischen Werkes zusammen mit den Mitgliedern organisational verankert bzw. sichtbar gemacht.
Maßnhamen: Entwicklung und Überprüfung eines Maßnahmenkatalogs und geeigneter Umsetzungselemente.
Kurs-/Seminarangebote für diakonische Profilbildung
Onboardingkurse, Vertiefungskurse, Seelsorgekurse haben stattgefunden, Materialien u.ä. zur diakonischen Profilbildung sind erstellt.
Maßnhamen: Organisation und Durchführung von Kurse, Entwicklung von Materialien.
Projekt Familienzentren (gemeinsam mit Landeskirche)
Die Mitglieder sind unterstützt beim Auf- und Ausbau von Familienzentren; fachliche Positionen sind in die Umsetzung der Familienförderstrategie des Landes eingebracht; fachliche Weiterentwicklung kirchlich-diakonischer Familienzentren ist erfolgt.
Maßnahmen:
Umsetzung von Werkstatt-Tagen (Runde Tische) Trägerbezogene Beratung von MItgliedern; zentrale Mitwirkung bei der Umsetzung der Familienförderstrategie über die Sprecherinnenrolle im Netzwerk Familienbildung.
Kooperation mit der Evangelischen Hochschule in Ludwigsburg und der Evangelischen Akademie Bad Boll
Die Diakonie in Stadt und Land ist im gegenseitigen Austausch und gut vernetzt durch Teilnahme an Veranstaltungen und die Kooperation bei kleineren Projekten.
Maßnahmen: Projektbeteilung, Fachvorträge und Kontaktpflege.
Trägergerechte Anforderungen an die Kirchlichkeit bei gleichzeitigem Ausbau der diakonischen Profilbildung sind in Abstimmung mit der Ev. Landeskirche entwickelt.
Eine Neuformulierung wird auf dieser Basis mit dem OKR weiter vorangetrieben.
Schärfung des diakonischen Profils; Unterstützung der Mitglieder bei der Gewinnung kompetenter Leitungs- und Aufsichtsorgane.
Maßnahmen: Mitgliederpflicht gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 2 DWW Satzung aktualisieren und neue Mindestanforderungen erarbeiten zum "bestimmenden evangelischen Einfluss".
Praxisorientierte Fortschreibung des kirchlichen Arbeitsrechts
Attraktive und praxistaugliche Arbeitsbedingungen in den diakonischen Einrichtungen.
Maßnahmen: In Abstimmung mit der KfU Trägerinteressen in den arbeitsrechtl. Gremien vertreten und Hinwirken auf einen Gleichklang der kirchlichen Tarifwerke, um Konkurrenzsituationen der diakonischen Einrichtungen zu verhindern.Kontinuierliches Monitoring der von Rechtsprechung und Rechtsetzung.